Wissenswertes >

Bausparvertrag

Bausparvertrag

Sparphase

Die vertraglich vereinbarte Bausparsumme wird zu dem vertraglich festgelegten Prozentsatz angespart. Das Kapital wird durch die Gesamtheit der Bausparer einer Bausparkasse gesammelt; das beschränkt das aktuell verfügbare Kreditvolumen für die Gesamtheit der Darlehensnehmer. Die Bausparsumme kann jederzeit aufgestockt werden, dadurch ändert sich der Zuteilungszeitpunkt für Verträge in der Sparphase. Der Bausparer hat einen Rechtsanspruch auf das Bauspardarlehen aus dem Bausparvertrag, der sogar vererbbar ist.

In der Sparphase wird das für die Zuteilung notwendige Mindestsparguthaben angesammelt. Der Bausparer sollte den Bausparvertrag mindestens mit dem Regelsparbeitrag (je nach Tarif monatlich zwischen 3% und 10% der Bausparsumme) besparen. Die Zahlungsweise und -höhe (monatlich, vierteljährlich etc.) kann vom Bausparer selbst gewählt werden. Die meisten Bausparkassen haben in ihren Allgemeinen Bedingungen festgelegt, dass bei einer Nichtbesparung des Vertrages die Kündigung durch die Bausparkasse ausgesprochen werden kann.

Zuteilung

Als Zuteilung des Bausparvertrags wird die grundsätzliche Freigabe seitens der Bausparkasse zur Auszahlung bezeichnet. Zum Zeitpunkt der Zuteilung kann der Bausparer sich das Guthaben und - nach Stellung einer ausreichenden Sicherheit – das Darlehen auszahlen lassen. Eine Zuteilung des Bausparvertrages kann erfolgen, wenn die Zuteilungsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Kriterien für die Zuteilungsreife sind in den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) festgelegt und variieren je nach Tarif und Bausparkasse.

Zuteilungsvoraussetzungen:

  • Mindestguthaben 40% bis 50% der Bausparsumme
  • Mindestvertragsdauer
  • Mindestbewertungszahl
  • Mindestsparzeit

Zuteilung

Der Rest der Bausparsumme wird als Darlehen gewährt. Es handelt sich um ein Zinsgünstiges Darlehen.

In der Darlehensphase wird das Darlehen getilgt. Beleihungswert beträgt maximal 80%. Die Grundschulden sind nachrangig gesichert.

Möglichkeit der Gewährung von Blankodarlehen bis maximal 30.000 € aus dem Bausparkollektiv.

Öffentliche Banken

KFW Zinsgünstige stattlich geförderte Darlehen. Beantragung der KFW-Mittel über die Hausbank.