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Immobilien verkaufen privat und ohne Makler
Immobilien verkaufen privat und ohne Makler
Immobilien verkaufen privat und ohne Makler
Die meisten Immobilieneigentümer entscheiden sich, ihre Immobilie selbst zu verkaufen. Mit dem Grund die Maklerprovision einzusparen und die Immobilie schneller zu verkaufen. Ohne entsprechendes Know-how kann vieles schiefgehen.
1. Keine oder sehr schlechte Vorbereitungen
Eine Anzeige ins Internet stellen und abwarten was passieren wird. Mit solchen Einstellungen werden Sie kaum Kaufinteressenten finden oder die Wohnung wird unter ihrem Wert verkauft. Zuerst müssen Sie sich über diese Punkte informieren:
- Werte der Immobilie ermitteln
- Die Besichtigungen vorbereiten
- Antworten auf mögliche Fragen
- Viel Zeit einplanen für Behördengänge mit Kaufinteressenten
2. Keine Immobilienbewertung machen
Die meisten Immobilienbesitzer nehmen als Basis für die Immobilienbewertung den Kaufpreis. In Wirklichkeit kann der Wert weit darunter oder aber darüber liegen.
Eine Grundlage für den Verkaufspreis bildet der Wert der Immobilie. Den können Sie kostenlos und unverbindlich bei uns online auf der Webseite erstellen. Eine andere Möglichkeit wäre von einem ausgebildeten und zertifizierten Gutachter.
3. Die Immobilie unprofessionell präsentieren
Unaufgeräumte Zimmern oder die Bilder wurden nachts gemacht. Der Überschrift klingt nicht aussagekräftig genug. Dies kann viele Interessenten abschrecken. So erstellen Sie ein Exposé richtig:
4. Unzureichende Vermarktung
Ein Online-Inserat erstellen und dabei eine hohe Nachfrage erwarten, wäre nicht ganz richtig. Dafür gibt es vielzählige Immobilienportale. Erzählen Sie in Ihrem Bekanntenkreis und in der Arbeit von Ihrem Verkaufsvorhaben. Es ist kostenlos und effizient.
5. Zusatzkosten
Falls Sie Ihre Immobilie privat verkaufen möchten, sparen Sie zwar die Kosten für die Maklerprovision. Dabei werden aber die Zusatzkosten unterschätzt:
- Gutachten, zum Beispiel Wertgutachten und Energieausweis
- Energieausweis
- Steuern und Spekulationssteuer
- Werbung und Inserat
- Vorfälligkeitsentschädigung im Falle eines vorzeitig aufgelösten Kredits
- Löschung der Grundschuld im Grundbuch