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Hausgeld - Die laufenden Kosten einer Eigentumswohnung

Hausgeld - Die laufenden Kosten einer Eigentumswohnung

Was ist das Hausgeld?

Der Eigentümer zahlt jeden Monat einen Vorschuss an den Verwalter der Immobilie. Das Hausgeld wird anhand der Wohnfläche berechnet und ist vergleichbar mit den Nebenkosten-Vorauszahlungen von Mietern. Die Rechtsgrundlage für die Berechnung des Hausgeldes ist das Wohnungseigentumsgesetz. Dieses Gesetz regelt die Verteilung von Nutzen und Lasten in einer Eigentümergemeinschaft.

 

Unterschied zwischen Hausgeld und Wohngeld?

Häufig wird das Hausgeld mit dem Wohngeld gleichgestellt. Das ist aber falschen, denn im Gegensatz zum Hausgeld bezeichnet das Wohngeld eine Sozialleistung vom Staat, die einkommensschwache Menschen mit einem Mietzuschuss unterstützt.

 

Was deckt das Hausgeld ab? 

Im Hausgeld sind folgende anfallende Kosten der Eigentumswohnung abgedeckt:

  • Betriebskosten wie Wohngebäudeversicherung, Abfallentsorgung, Reinigungskosten, Hausmeisterservice, Kosten des Allgemeinstroms und Heizkosten 
  • Verwaltungskosten
  • Beitrag zur Instandhaltungsrücklage

 

Ermittlung des Hausgeldes

Die Berechnung des Hausgeldes erfolgt vom Hausverwalter. Anhand eines Wirtschaftsplans stellt der Hausverwalter alle Einnahmen und Ausgaben für das kommende Jahr zusammen. Dabei wird berücksichtigt, welche Modernisierungen und Instandsetzungen in den kommenden Jahren anstehen. Der Wirtschaftsplan wir auf der Eigentümerversammlung von allen Eigentümern abgestimmt. Bei einer einfachen Mehrheit wird das Hausgeld entsprechend beschlossen.

 

Welche Kosten entfallen auf den jeweiligen Eigentümer?

Normalerweise wird das Hausgeld und die Instandhaltungsrücklage anhand der Miteigentumsanteile berechnet und entsprechend unter den Eigentümern verteilt. In der Teilungserklärung sind die jeweiligen Miteigentumsanteile der Wohnungen erfasst. Wird von der Eigentümergemeinschaft eine gemeinsame Heizungsanlage betrieben, so erfolgt die Heizkostenabrechnung aus Basis der Heizkostenverordnung. Auch bei einer leer stehenden Wohnung muss der Eigentümer sein monatliches Hausgeld bezahlen. 

 

Kosten auf den Mieter umlegen

Als Vermieter haben Sie die Möglichkeit, ein Teil des Hausgeldes auf den Mieter umzulegen. Dazu zählen die Kosten, die in der Betriebskostenverordnung aufgeführt sind, wie z.B. Aufzugskosten, Kosten für den Hausmeister oder die Gebäudereinigung. Verwaltungskosten und Rücklagenzahlungen können jedoch nicht auf den Mieter umgelegt werden. 

 

Unterschied zwischen Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung

Während die Jahresabrechnung Aufschluss über die endgültige Haushaltsabrechnung gibt, beinhaltet der Wirtschaftsplan die voraussichtlichen Kosten für das folgende Jahr. Der Verwalter vergleicht die tatsächlich angefallen Kosten mit den geplanten Ausgaben. 

 

Was sollten Kapitalanleger beim Hausgeld beachten?

Die Höhe des Hausgeldes spielt für einen Kapitalanleger eine wesentliche Rolle. Prüfen Sie daher immer die letzten drei Wirtschaftspläne und Eigentümerversammlungsprotokolle genau. Hier erhalten Sie Informationen über vergangene und geplante Instandsetzungen und Modernisierungen.