Wissenswertes >

Eigentum verpflichtet

Eigentum verpflichtet

Welche Pflichten haben Immobilieneigentümer?

Die Verkehrssicherheitspflichten müssen vom Eigentümer beachtet und erfüllt werden. Sie als Eigentümer stellen sicher, dass keine Gefahr von Ihrem Grundstück ausgeht. Unter die Pflichten fallen zum Beispiel die Streu- und Räumpflicht. 

 

Streu- und Räumpflicht – was beinhaltet diese?

Der Gehweg vor dem eigenen Grundstück und Privatwege sind bis zu 1,20 Meter zu räumen. Das Schild „Betreten auf eigene Gefahr“ reicht hier nicht aus. Eigentümer müssen bei der Streupflicht zudem das Salzverbot beachten, dass es für die Umwelt schädlich ist. Somit muss im Herbst immer mit der Gemeinde geklärt werden welches Streu zulässig ist. Die Rahmenbedingungen sind, dass Gehwege und Privatwege von 07.00 Uhr bis 22.00 Uhr passierbar sein müssen. Wer nicht selbst räumen will, kann einen Räumdienst beauftragen.

Weitere Verkehrssicherheitspflichten

Weitere Pflichten sind z.B. das Zurückschneiden von Pflanzen und Sträucher, damit Straßenschilder lesbar sind, das Kontrollieren von Bäumen auf morsche oder kranke Äste und das Kontrollieren von Gebäudeteilen. 

Vor dem Einbruch des Winters sind die Leitungen und die Außenwände zu überprüfen. Im Winter müssen Schnee und Eis regelmäßig vom Dach beseitigt werden, um die Passanten zu schützen. Sie können sich beispielsweise durch das Montieren von Schneefanggittern oder Schneestopper absichern. Der Öltank im Haus muss vor und nach jedem Winter von einem Fachmann geprüft werden.

Im eigenen Garten sind giftige Pflanzen verboten. Außerdem müssen Feuerstellen zusätzlich gesichert werden, Unkraut, das über das Grundstück wächst, muss gejätet werden und Gartenhäuser sowie Spielgeräte dürfen keine scharfen Kanten haben.

 

Pflichten als Vermieter

Vermieter haben grundsätzlich die gleichen Pflichten wie Hausbesitzer. Zusätzlich kommen noch einige Pflichten für die Bewohnbarkeit der Immobilie hinzu. 

Darunter fallen die folgenden Pflichten:

  • Es muss eine funktionierende Heizung geben, die die Wohnräume in den Monaten Oktober bis April auf mindestens 20 Grad erwärmt
  • Baumängel wie Schimmel müssen von Vermietern vollständig beseitigt werden. 
  • Der Vermieter muss sicherstellen, dass das Wohnen nicht durch unzumutbaren Lärm gestört wird. Wenn andere Mieter im Haus die Ruhe stören, können diese abgemahnt werden. 

 

Kann der Vermieter seine Pflichten auch abgeben

Einige Aufgaben kann der Vermieter auf den Mieter umlegen wie z.B. das Zurückschneiden von Pflanzen. Baulich notwendige Veränderungen und Reparaturen müssen hingegen immer vom Vermieter übernommen werden. 

Der Vermieter kann für einige Pflichten auch eine Hausverwaltung beauftragen. 

 

Konsequenzen bei Pflichtverletzungen

Wenn Sie Ihren Pflichten als Eigentümer nicht nachkommen, müssen Sie mit den entsprechenden Konsequenzen rechnen. Von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen kann Ihnen hier alles drohen. Wenn Dritte geschädigt wurden, kommen noch zivilrechtliche Konsequenzen hinzu. Außerdem verlieren Sie als Eigentümer ihren Versicherungsschutz, wenn Sie Ihren Pflichten nicht mehr nachkommen.